Alois Rainer
Für Sie in den Bundestag

Frist Corona-Schlussabrechnung verlängert


Auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern die Frist für die Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 verlängert.

 

Berlin, den 15.3.2024:: Seit Februar forderten wir eine Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen und stellten dazu eine kleine Anfrage an die Bundesregierung und untermauerten unsere Forderungen in unserem Antrag. Am 14.3.2024 wurde unser Antrag von der Ampel in den Wirtschaftsausschuss überwiesen, was hoffnungsvoll stimmt. Die Einigung der Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern, die Frist bis zum 30. September 2024 zu verlängern, ist ein positiver Schritt, auch wenn wir uns eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024 hätten vorstellen können.
Des Weiteren fordern wir, dass die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert erfolgt. Eine sinnvolle Maßnahme wäre die Einführung eines Risikomanagementsystems ähnlich dem bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung. Dadurch könnten die Bewilligungsstellen der Länder ihre Ressourcen effektiver auf die Bearbeitung wirklich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren.
Hingegen herrscht in der Ampel weiterhin eine Mentalität des Misstrauens gegenüber Unternehmern. Als CDU/CSU halten wir es für dringend erforderlich, dass in der Bundesregierung ein Umdenken stattfindet: Wir brauchen die Wirtschaft als unseren Motor und unseren Partner. Das scheint manchen Vertretern aus der Ampel-Koalition mitunter nicht ganz klar zu sein. Daher fordern wir mehr Anerkennung für diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen und Wohlstand generieren."
Konkret bedeutet das, dass Unternehmen und prüfende Dritte mehr Zeit benötigen, um Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten. Derzeit müssen Rückfragen innerhalb einer Frist von 14 Tagen beantwortet werden, was für viele Unternehmen und prüfende Dritte nicht machbar ist. Bund und Länder planen, diese Frist auf 21 Tage zu verlängern, während wir eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen forderten.