Aktuell ist das Baukindergeld auf Kaufverträge und Baugenehmigungen, die bis zum 31. Dezember 2020 geschlossen oder erteilt wurden, befristet. Die bisherige Programmdauer von drei Jahren ist einfach zu kurz, um die positiven Effekte langfristig abzusichern. In der Union sind wir uns einig: wir wollen mit einer Verlängerung den finanziellen Spielraum nutzen, der mindestens bis zum Ende dieser Legislaturperiode ausgeschöpft werden kann. Viele Bauämter werden in diesen Wochen mit Anträgen überflutet. In Bayern wurden bereits mehr als 22.000 Anträge genehmigt und so gerade jungen Familien mit wenig Eigenkapital der Wohneigentumserwerb erleichtert. Die Fortsetzung des Baukindergelds verschafft den Behörden Erleichterung und den antragstellenden Familien Planungssicherheit. Wir haben in Deutschland nach wie vor eine sehr niedrige Wohneigentumsquote. Das zu verbessern dürfen wir auch in Krisenzeiten nicht vernachlässigen. |