Die Bundesregierung will den von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen.
Seit dem 6. Mai gibt es dafür das kostenfreie, online-basierte Anmeldeverfahren. Die Anmeldefrist für die Einleitung des Entschädigungsverfahrens läuft allerdings bald aus. Nur noch bis zum 15. November 2020 können sich Geschädigte, die von der Thomas-Cook- Insolvenz betroffen sind, im Thomas-Cook-Bundportal der Bundesregierung anmelden.
Deshalb ist es wichtig, dass alle Betroffenen, die sich noch nicht angemeldet haben, dies nun zeitnah nachholen.
Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) findet sich hierzu ein Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und Hilfestellung gibt: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook. html
Die Internetseite soll dazu beitragen, die Anmeldung zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, werden unter der Rufnummer 0361 606 670 12 bei der Antragstellung unterstützt.
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